Neue Spielregeln für die Anfechtung der Vaterschaft: Kabinett legt Gesetzentwurf vor

Die Bundesregierung stellt Weichen für das Väterrecht neu und hat dafür einen Gesetzesentwurf zu Änderungen bei der Vaterschaftsanfechtung ins Kabinett gebracht.

29.10.25 12:00 Uhr | 27 mal gelesen

Manchmal ist es seltsam, in welchen Nischen das Recht sich verliert – doch jetzt hat die Regierung dem Hin und Her bei Vaterschaftsanfechtungen einen neuen Rahmen gegeben. Wie aus dem Bundesjustizministerium zu hören war, geht es vor allem darum, die juristische Stellung leiblicher Väter zu stärken. Dahinter steht ein klares Urteil des Verfassungsgerichts, das fordert: Die bisherigen Gesetze greifen zu kurz und berücksichtigen den leiblichen Vater nicht ausreichend – ein echter Dämpfer für die bisherige Rechtspraxis. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte: 'Das Wohl des Kindes ist und bleibt Dreh- und Angelpunkt.' Dennoch sollen leibliche Väter in Zukunft mehr Mitsprache erhalten. Sind jedoch soziale Bindungen zwischen Kind und rechtlichem Vater vorhanden, werden auch diese bei allen Initiativen zur Anfechtung besonders gewichtet – ein schwieriger Balanceakt oder, je nach Blickwinkel, ein überfälliges Update. Die Neuregelungen bringen eine Sperre während noch laufender Verfahren und führen spezialisierte Anfechtungskriterien ein. Zudem bekommen leibliche Väter die Option, ein Verfahren erneut aufnehmen zu dürfen – eine zweite Runde, gewissermaßen. Neu ist auch: Stimmt der gesamte 'Vaterschaftskreis' zu, kann eine Anerkennung künftig auch ganz ohne vorherige Anfechtung laufen.

Im Kern zielt die Gesetzesreform darauf ab, das Verhältnis zwischen leiblichen und rechtlichen Vätern neu zu justieren, nachdem Karlsruhe klare Vorgaben gesetzt hatte. Ganz einfach ist das freilich nicht, denn am Ende steht fast immer das Kindeswohl im Mittelpunkt – und die soziale Familie, die gegebenenfalls durch eine Anfechtung erschüttert werden könnte, soll geschützt werden. Gleichzeitig eröffnet das neue Gesetz tatsächlich leiblichen Vätern mehr Chancen, ihre Fürsorgeverantwortung auch rechtlich umzusetzen, gerade weil sie künftig in vielen Fällen eine erneute Überprüfung erreichen können. Interessanterweise war die Debatte auch in der Öffentlichkeit überraschend breit – viele sahen darin eine überfällige Stärkung biologischer Bande, während andere betonten, dass Familie eben viel mehr als bloße Biologie sei. Ergänzend lässt sich festhalten, dass alternative Familienkonzepte (Stichwort: Patchwork oder Regenbogenfamilien) mit diesen Regeln vielleicht noch stärker in den Blick rücken. Auf rechtlicher Ebene ist das übrigens Teil des Wandels: Das Familienrecht in Deutschland ist – manchmal mit Zähnen, manchmal mit Zögern – im Umbruch und spiegelt gesellschaftliche Veränderungen wider.

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