Klagen gegen neues Infrastrukturgesetz? Umweltverbände halten sich Optionen offen

Nach dem grünen Licht des Kabinetts für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz denken Umweltverbände laut darüber nach, ob das neue Gesetz womöglich vor Gericht landet.

17.12.25 12:23 Uhr | 6 mal gelesen

Florian Schöne, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings, hat am Mittwoch in Berlin angedeutet, dass Juristen bereits herausfinden sollen, ob das geplante Infrastrukturgesetz tatsächlich mit der Verfassung – genauer gesagt Artikel 20a – konform geht. Eigentlich sei noch keine Rede von einer Klage, doch die Prüfung läuft. Selbst aus Behörden und von den Ländern hört Schöne Skepsis. Auch Jörg-Andreas Krüger vom Nabu sieht noch offenen Gesprächsbedarf: Beispielsweise könne es nicht sein, dass das 'überragende öffentliche Interesse' an Parkplätzen stärker wiegt als Naturschutzbelange – hier müsse nachjustiert werden. Insgesamt hoffen die Umweltverbände auf substanzielle Änderungen im Gesetzgebungsprozess. Krüger betonte, dass man konkrete Nachbesserungen zur Balance zwischen Naturschutz und Infrastrukturentwicklung erwartet. Er mahnt den Bundestag, der Regierung rasch klare Grenzen aufzuzeigen.

Das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz sorgt bei Umweltverbänden für erheblichen Diskussionsstoff und Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit. Sie stellen insbesondere das Prinzip des 'überragenden öffentlichen Interesses' infrage und sehen hier die Gefahr, dass Natur- und Umweltschutz zu stark beschnitten werden. Laut jüngsten Berichten haben einige juristische Überprüfungen bereits begonnen, für verbindliche Klagen ist es aber noch zu früh – die Diskussionen im Bundestag und Bundesrat könnten das Gesetz noch verändern. Aktuelle Stimmen aus politischen Debatten betonen zudem, dass sich im Rahmen der Energiewende, des Verkehrs- und Wohnungsbaus ein hoher Anpassungsdruck ergibt. Besonders im Fokus steht der Ausgleich zwischen schnellen Planungsprozessen und den Rechten von Umwelt- und Naturschutz. In den vergangenen 48 Stunden wurde die Debatte von neuen Stellungnahmen von Regierungs- und Oppositionspolitikern, weiteren Umweltverbänden sowie ersten rechtlichen Kurzgutachten begleitet.

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