Es ist mal wieder soweit: Ein Natur- und Umweltschutzverband zieht vor Gericht – und gewinnt. Diesmal geht es um Streusalz, um rutschige Gehwege, und plötzlich ist das politische Berlin in heller Aufregung. Reinhard Brandl (CSU) redet Tacheles: Wenn Umweltvereine wie der NABU mit ihren Klagen vernünftige, pragmatische Lösungen in Frage stellen, gefährdet das laut ihm gleich das Vertrauen in den gesamten Naturschutz – und irgendwie, ja fast nebenbei, auch die Funktionsfähigkeit des Staates. Muss man sich fragen: Ist das wirklich so schwarzweiß? Brandl fordert jedenfalls, das Verbandsklagerecht grundlegend zu überarbeiten. Der erste Schritt – eine Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes – sei bereits beschlossen, in der kommenden Sitzungswoche solle es zur Debatte kommen. Klarer Kurs: Ende der Hängepartie, Lösung binnen der nächsten Monate. Auch die SPD, Stichwort Dirk Wiese, spart nicht mit Kritik am NABU. Für ihn ist das Verhalten fast schon ein handfester Skandal: Verletzte Berlinerinnen und Berliner und überfüllte Notaufnahmen – und der NABU, so der Vorwurf, nehme das billigend in Kauf. Der Streit um das Verbandsklagerecht bekommt so plötzlich eine ziemlich emotionale Wendung. Offenbar liegt eine Verschärfung des Gesetzes auf dem Tisch.
Das Verbandsklagerecht steht nach der erfolgreichen Klage des NABU gegen den privaten Einsatz von Streusalz in Berlin im Zentrum hitziger politischer Debatten. Politikerinnen und Politiker fordern eine rasche und grundlegende Reform, um zu verhindern, dass Umweltverbände mit juristischen Mitteln Entscheidungen demokratisch gewählter Gremien beeinflussen oder sogar blockieren können. Während die Koalition das Gesetz beschleunigt beraten will, wird der NABU für sein Vorgehen – insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in Berlin – scharf kritisiert. Zu diesem Thema finden sich Berichte und Analysen etwa bei der taz, laut der die Ministerien einen schnellen Kompromiss anstreben, um Rechtssicherheit für Bürger und Umweltverbände herzustellen, sowie weitere Stimmen auf Deutschland.de, die verdeutlichen, wie der Spagat zwischen Umweltrecht und kommunaler Handlungsfreiheit zum politischen Dauerbrenner wird. Ein Artikel der Süddeutschen Zeitung legt den Fokus auf mögliche Langzeitfolgen für die Klagerechte von NGOs, wenn nun ein zu harter Kurs gefahren wird.