Neues Asylgesetz könnte Abschiebungen weiter verzögern

Eine Anpassung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) könnte nach Ansicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu erheblichen Verzögerungen bei Abschiebungen führen.

03.09.25 06:18 Uhr | 68 mal gelesen

Laut einer internen Einschätzung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), auf die sich Berichte des Magazins "Focus" stützen, drohen durch einen Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf der Bundesregierung zusätzliche Belastungen für Behörden und Justiz. Das eigentliche Ziel, Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen, wird laut VGH durch die neue Regelung eher verfehlt. Konkret braucht es für jede Abschiebung eine erneute Ankündigung durch die Ausländerbehörde, gegen die Betroffene wiederum gerichtlich vorgehen können, was das Verfahren in die Länge zieht. Die vorgesehene Sechsmonatsfrist für Gerichtsentscheidungen sei zudem laut VGH unrealistisch, da Verfahren im Schnitt über 17 Monate dauern. Mögliche Konsequenzen bei Überschreitung der Frist bleiben unklar. Das zuständige Bundesinnenministerium hat bislang nicht auf die Kritik reagiert.

Die geplante Überarbeitung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sorgt derzeit für Diskussionen und Kritik, vor allem aufgrund der möglichen Auswirkungen auf Abschiebeverfahren. Neben Hessen warnen auch Vertreter anderer Bundesländer und der Richterbund vor rechtlichen Hürden und der Überforderung der Justiz, sollte die Reform in ihrer aktuellen Form umgesetzt werden. Zusätzlich gibt es europaweit Debatten über den Umgang mit sogenannten Sekundärmigrationen und die Rolle der Grenzverfahren, wie aktuelle Berichte aus anderen EU-Staaten zeigen. In mehreren Medien wird die Sorge geäußert, dass der Schutz von Asylsuchenden durch zunehmende Restriktionen geschwächt werden könnte, und angesichts der erwarteten Arbeitsbelastung fordern Justizvertreter mehr Ressourcen und Klarheit im Gesetzestext. Zudem wurde bekannt, dass sowohl die EU-Institutionen als auch einzelne deutsche Bundesländer rasche Nachbesserungen am Gesetzentwurf für notwendig halten, um lange Verfahrensdauern und Rechtsschutzlücken zu vermeiden.

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