Die Diskussion um ein AfD-Verbot in Thüringen (und womöglich bundesweit) gewinnt an Schärfe. Während Badenberg und Maier betonen, wie wichtig entschlossenes staatliches Handeln gegen die Vereinnahmung der Demokratie durch extremistische Strömungen ist, bleibt gleichzeitig die Furcht vor einem Scheitern des Verfahrens präsent. Besonders Maier betont, viele Verfassungsrechtler würden das aggressive und disruptiv wirkende Verhalten der AfD als hinreichenden Anlass für einen klaren Cut sehen, doch Badenberg warnt, dass juristisch bislang die Beweislage zu schwach für einen Erfolg sei – ein Verbot könnte sogar das Gegenteil bewirken und zum Märtyrertum der AfD führen. Aktuelle Berichte zeigen, dass auch auf Bundesebene die Diskussion Fahrt aufnimmt, vor allem angesichts jüngster Enthüllungen zu rechtsextremen Netzwerken und dem wachsenden Einfluss der Partei auf allen politischen Ebenen. In Medien und Politik wird gleichzeitig diskutiert, welche juristischen Hürden ein Parteienverbot hierzulande tatsächlich hat: Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine nachweisbare aggressive kämpferische Haltung gegen die bestehende freiheitlich-demokratische Grundordnung – bloße politische Radikalität genügt nicht. Wo die AfD inzwischen als gesichert rechtsextrem vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bleibt indes der Ausgang eines solchen Verfahrens offen und mit hohen politischen wie gesellschaftlichen Risiken verbunden. Überdies wird darüber spekuliert, wie ein Verbot sich auf die politische Landschaft auswirken würde, etwa hinsichtlich möglicher Nachfolgeorganisationen, Stimmenverlagerungen oder Protestwahlen.