Offene Debatte um AfD-Verbot in Thüringen – Maier und Badenberg erläutern Positionen

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sowie Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) zeigen sich grundsätzlich bereit, ein Verbot der AfD in Thüringen sowie den Entzug der Wahlrechte für Björn Höcke in Betracht zu ziehen.

heute 00:10 Uhr | 16 mal gelesen

In einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ sprach Felor Badenberg Klartext: Sie sieht es als sinnvoll an, gegen den AfD-Landesverband in Thüringen ein Verbotsverfahren einzuleiten. Zudem regt sie die Prüfung an, bei AfD-Spitzenmann Björn Höcke zu prüfen, ob dessen Grundrechte – insbesondere das aktive und passive Wahlrecht – aberkannt werden könnten. Unterstützung kommt von SPD-Mann Maier, der beides für möglich hält. Gleichzeitig fordert Maier, die Bundesunion müsse ihrem Zögern hinsichtlich eines AfD-Verbots auf Bundesebene ein Ende setzen – denn, so seine Überzeugung, „wenn die Demokratie ihre verteidigenden Mechanismen nicht einsetzt, spielt sie der AfD letztlich in die Hände“. Er verweist auf zahlreiche Verfassungsrechtler, die in dieser Hinsicht mit ihm konform gehen. Badenberg mahnt allerdings zur Vorsicht: Trotz erheblichen Gefahrenpotenzials durch die AfD und deren Verbindungen ins rechtsextreme sowie autokratische Milieu, reiche allein dies für ein Verbot nicht aus. Die CDU-Politikerin plädiert zudem dafür, die sogenannte „Brandmauer“ gegenüber der AfD aufrechtzuerhalten. Während ein Parteiverbot bislang abstrakt diskutiert wurde, skizzieren die Politiker die Konsequenzen deutlich schärfer: Eine sofortige Auflösung der Partei hätte zur Folge, dass sämtliche Mandate – von der Kommunal- bis Ebene zu Europa – verloren wären, verbunden mit Hausdurchsuchungen und der möglichen Konfiszierung des Parteivermögens. Für Maier gliche eine solche Maßnahme einem Eingriff in das Herz der parlamentarischen Demokratie – mit allen damit verbundenen Risiken.

Die Diskussion um ein AfD-Verbot in Thüringen (und womöglich bundesweit) gewinnt an Schärfe. Während Badenberg und Maier betonen, wie wichtig entschlossenes staatliches Handeln gegen die Vereinnahmung der Demokratie durch extremistische Strömungen ist, bleibt gleichzeitig die Furcht vor einem Scheitern des Verfahrens präsent. Besonders Maier betont, viele Verfassungsrechtler würden das aggressive und disruptiv wirkende Verhalten der AfD als hinreichenden Anlass für einen klaren Cut sehen, doch Badenberg warnt, dass juristisch bislang die Beweislage zu schwach für einen Erfolg sei – ein Verbot könnte sogar das Gegenteil bewirken und zum Märtyrertum der AfD führen. Aktuelle Berichte zeigen, dass auch auf Bundesebene die Diskussion Fahrt aufnimmt, vor allem angesichts jüngster Enthüllungen zu rechtsextremen Netzwerken und dem wachsenden Einfluss der Partei auf allen politischen Ebenen. In Medien und Politik wird gleichzeitig diskutiert, welche juristischen Hürden ein Parteienverbot hierzulande tatsächlich hat: Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine nachweisbare aggressive kämpferische Haltung gegen die bestehende freiheitlich-demokratische Grundordnung – bloße politische Radikalität genügt nicht. Wo die AfD inzwischen als gesichert rechtsextrem vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bleibt indes der Ausgang eines solchen Verfahrens offen und mit hohen politischen wie gesellschaftlichen Risiken verbunden. Überdies wird darüber spekuliert, wie ein Verbot sich auf die politische Landschaft auswirken würde, etwa hinsichtlich möglicher Nachfolgeorganisationen, Stimmenverlagerungen oder Protestwahlen.

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