Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan automatisch zum Visum führt. Es wurde festgestellt, dass auch bei Vorliegen einer solchen Zusage ergänzende Bedingungen zwingend geprüft werden müssen, insbesondere die vollständige Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung durch persönliche Vorsprache an einer deutschen Auslandsvertretung. Hintergrund ist die Vorsicht im Umgang mit Visaerteilungen, um Misbrauch oder Sicherheitsrisiken vorzubeugen. Aktuell sind zahlreiche afghanische Antragsteller in Drittstaaten wie Pakistan, die auf ein humanitäres Visum im Rahmen des Programms warten. Die Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms wird weiterhin diskutiert, da viele Anträge auf Eis liegen und die Verfahren durch langwierige Sicherheitsprüfungen verzögert werden. Nach aktuellen Berichten führt dies bei Betroffenen zu prekären Lebenslagen und erhöhter Unsicherheit. Zudem werden Stimmen aus Menschenrechtsorganisationen laut, die ein schnelleres und unbürokratischeres Verfahren fordern.
28.08.25 13:38 Uhr