OVG: Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan sichern kein Visum

Auch mit einer Aufnahmezusage aus Deutschland müssen afghanische Antragsteller weitere Bedingungen erfüllen, um ein Visum zu erhalten.

28.08.25 13:42 Uhr | 68 mal gelesen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan allein nicht zur automatischen Erteilung eines Visums führt. Zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere eine vollständige Sicherheitsüberprüfung, müssen vor der Visaerteilung erfüllt sein. Im konkreten Fall verweigerte das Auswärtige Amt einer afghanischen Familie, die sich derzeit in Pakistan aufhält, die Visaerteilung, da die Sicherheitsüberprüfungen noch nicht abgeschlossen waren. Das OVG hob damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf, das zuvor die Ausstellung der Visa angeordnet hatte. Das Gericht betont, dass zur Feststellung der Identität und zur Klärung etwaiger Sicherheitsfragen zwingend eine persönliche Vorsprache an der zuständigen Auslandsvertretung erforderlich ist. Ein rein digitaler Sicherheitsdatenabgleich reiche für diese Prüfung nicht aus. Der Beschluss ist rechtskräftig (Beschluss vom 26.08.2025 – OVG 6 S 51/25).

Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan automatisch zum Visum führt. Es wurde festgestellt, dass auch bei Vorliegen einer solchen Zusage ergänzende Bedingungen zwingend geprüft werden müssen, insbesondere die vollständige Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung durch persönliche Vorsprache an einer deutschen Auslandsvertretung. Hintergrund ist die Vorsicht im Umgang mit Visaerteilungen, um Misbrauch oder Sicherheitsrisiken vorzubeugen. Aktuell sind zahlreiche afghanische Antragsteller in Drittstaaten wie Pakistan, die auf ein humanitäres Visum im Rahmen des Programms warten. Die Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms wird weiterhin diskutiert, da viele Anträge auf Eis liegen und die Verfahren durch langwierige Sicherheitsprüfungen verzögert werden. Nach aktuellen Berichten führt dies bei Betroffenen zu prekären Lebenslagen und erhöhter Unsicherheit. Zudem werden Stimmen aus Menschenrechtsorganisationen laut, die ein schnelleres und unbürokratischeres Verfahren fordern.

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