Regierung plant Speicherung von IP-Adressen für Ermittlungszwecke

Nach langem politischen Hin und Her will die Bundesregierung nun das Speichern von IP-Adressen für drei Monate zur Pflicht machen.

heute 11:34 Uhr | 3 mal gelesen

Das Bundesjustizministerium verkündete am Mittwoch überraschend den Kabinettsbeschluss zu einem neuen Gesetz: Bald sollen Internetanbieter die IP-Adressen ihrer Nutzer für ein Vierteljahr aufbewahren – ein Thema, das in der Netzpolitik ständig wie eine lästige Fliege herumschwirrt. Im Kern geht es darum, Ermittlern bei Fällen wie Kindesmissbrauch und Betrug im Netz schneller auf die Spur zu helfen. Es ist bemerkenswert, dass das Ministerium explizit betont, lediglich Adressen und Portnummern zu speichern und keine Verbindungsmuster oder Bewegungsprofile zulassen zu wollen. Also, kein totaler Überwachungsstaat, wenn man dem Glauben schenken mag. Bislang blieb oft ungeklärt, hinter welcher Adresse sich die Täter verstecken – das soll sich mit dem neuen Entwurf ändern. "Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Gerade im Netz, wo Anonymität schnell zu einer Art unsichtbarem Schutzschild für Kriminelle werden kann, sieht sie dringenden Handlungsbedarf. Übrigens: Die Diskussion um Datenschutz kontra Sicherheit tobt in Deutschland seit inzwischen zwei Jahrzehnten – es bleibt abzuwarten, ob dieses Gesetz am Ende wirklich einen tragfähigen Kompromiss darstellt oder nur weiteres Futter für Debatten und Gerichte liefert.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Internetanbietern auferlegt, IP-Adressen für drei Monate zu speichern, um Straftaten wie Cybergrooming, Betrug und digitale Gewalt besser aufklären zu können. Laut Bundesjustizministerium sollen keine weiteren Verbindungsdaten gespeichert werden, um Datenschutz zu gewährleisten und keine Bewegungsprofile zu ermöglichen. Trotz des erklärten Ziels, Täter im digitalen Raum leichter zu verfolgen, bleibt die Kritik zahlreich: Datenschützer warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall und verweisen auf mögliche Missbrauchs- und Überwachungsrisiken – ein Spannungsfeld, das in der aktuellen Berichterstattung von taz, faz und spiegel.de ausführlich beleuchtet wurde.

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