Experten und Politiker sehen durch das Eindringen russischer Drohnen in polnischen Luftraum die Dringlichkeit verbesserter Luftverteidigung auch für Deutschland. Unter anderem fordert Röttgen, den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Abwehrdrohnen eindeutig zu klären und Investitionen in deren Anschaffung zu priorisieren. Aktuelle Recherchen zeigen, dass weitere europäische Länder nach ähnlichen Vorfällen bereits ihre Sicherheitsmaßnahmen ausweiten und ihre Armeen modernisieren, um auf Drohnenangriffe vorbereitet zu sein; zudem verweisen international Medien darauf, wie überraschend groß die Lücke bei leistungsfähigen Drohnenabwehrsystemen in Deutschland derzeit noch ist. Die Bundesregierung diskutiert parallel eine Vereinfachung bestehender Sicherheitsgesetze, während Militärexperten bemängeln, dass trotz Milliardenbudgets das Tempo bei der Modernisierung oft von bürokratischen Hürden gebremst wird.
Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema
Die deutsche Bundesregierung plant laut aktuellen Medienberichten, schneller als bisher neue Luftverteidigungstechnologien, darunter moderne Drohnenabwehrsysteme, in die Beschaffung zu bringen, und diskutiert aktuell intensiver als zuvor über Lösungen für die bisherige Entscheidungsunsicherheit; Experten warnen, dass internationale Partner deutlich weiter sind (Quelle: Der Spiegel).
Ein ausführlicher Beitrag zeigt auf, dass nicht nur militärische, sondern auch technische und rechtliche Hürden die schnelle Einführung von Drohnenabwehrsystemen behindern; insbesondere wird betont, dass der rechtliche Rahmen für den militärischen Einsatz innerhalb der Landesgrenzen noch nicht lückenlos ist (Quelle: Die Zeit).
In unabhängigen Analysen von Rüstungsexperten wird hervorgehoben, dass innovative Drohnentechnologie zwar verfügbar, in Deutschland jedoch aufgrund von Ausrüstungsmängeln, politischen Abstimmungen und Datenschutzbedenken bislang zu wenig genutzt wird; die Bundesregierung prüft unterdessen beschleunigte Verfahren zur Risikoabwehr für kritische Infrastrukturen (Quelle: FAZ).