Schärfere Vorgaben für Kurzzeitmieten und möblierte Wohnungen: Hubigs Reformpläne im Fokus

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) möchte mit klareren Regeln für möblierte Wohnungen und befristete Mietverträge Transparenz schaffen und Mieter:innen besser schützen. Ihr Ziel: Mehr Fairness auf einem ohnehin überhitzten Wohnungsmarkt.

heute 12:55 Uhr | 3 mal gelesen

Wohnraum in deutschen Großstädten ist inzwischen fast so begehrt wie das legendäre Goldene Ticket – günstig findet man praktisch nichts mehr. Immer häufiger wird vermietet, was das Inventar hergibt: von durchgestylten Zweizimmerwohnungen auf Zeit bis zum Einzimmerappartement mit Ikea-Schrank. Bisher fehlten allerdings transparente Spielregeln, gerade wenn es um befristete oder möblierte Mietverhältnisse geht – das sorgt bei vielen Mietern nicht selten für Kopfschütteln und auch für echten Ärger. Das Justizministerium setzt an diesem Problem nun an: Künftig sollen Vermieter den Aufpreis für Möbel separat ausweisen und sich dabei an den tatsächlichen Zeitwert halten. Fünf Prozent Aufschlag auf die Nettokaltmiete – so stellt man sich eine angemessene Pauschale für komplett möblierte Wohnungen vor. Noch spannender: Kurzzeitverträge sollen künftig auf maximal sechs Monate beschränkt werden und sind nur bei triftigem Grund – etwa ein Auslandspraktikum oder ein Job auf Zeit – erlaubt. Nicht nur Hubig pocht darauf, Mieterinnen und Mieter besser zu schützen. Auch Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund beobachtet, dass Vermieter kurzzeitige oder möblierte Mietmodelle zunehmend als Schlupfloch nutzen. Mietpreisbremse? Kündigungsschutz? Gilt oft nicht in solchen Fällen – da fühlen sich viele Mieter ausgeliefert. Nötig sei eine grundlegende Neuausrichtung in der Wohnungspolitik, mahnt Hartmann, um die Marktmacht der Vermieter einzudämmen. Vor allem in den Großstädten spitzt sich die Lage weiter zu: Eine Statistik des IfW belegt, dass die Angebotsmieten zuletzt deutlich gestiegen sind. Rechtsunsicherheiten – etwa durch undurchschaubare Kurzzeitmietverhältnisse – lassen die Mietpreisbremse ins Leere laufen, wie sogar das Ministerium einräumt. Ehrlich gesagt: Wer glaubt, die Mietwohnungssuche sei gerade ein Zuckerschlecken, ist vermutlich vor 1990 nach Berlin gezogen.

Der Artikel beschäftigt sich mit den Plänen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, das Mietrecht insbesondere im Hinblick auf Kurzzeitmieten und möblierte Wohnungen zu verschärfen. Im Kern sollen Zuschläge für Möbel transparenter und gedeckelt, sowie Kurzzeitmietverträge auf maximal sechs Monate und nur bei nachvollziehbarem Anlass erlaubt werden. Laut aktueller Berichterstattung herrscht nicht nur juristische Unsicherheit, sondern vielfach auch Unmut bei Mieter:innen, da das Umgehen der Mietpreisbremse zur Praxis wird und der Mangel an Wohnraum die Situation weiter verschärft.

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