Die in den letzten Jahren steigende Anzahl von Einbürgerungen in Deutschland spiegelt sich auch in wachsender Zahl der Rücknahmen wider, wenn Unregelmäßigkeiten offenbar werden. Besonders betroffen sind Personen, denen nachgewiesen werden konnte, dass sie im Einbürgerungsprozess vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben. Hintergrund ist die Möglichkeit nach §35 StAG, die deutsche Staatsangehörigkeit bei nachträglich festgestellten falschen Angaben zu widerrufen oder rückgängig zu machen. Jüngste Medienberichte betonen eine fortlaufende Debatte um Sicherheit und Integrität des deutschen Einbürgerungsverfahrens. Laut aktuellen Recherchen bleibt die Zahl verglichen mit allen Einbürgerungen insgesamt jedoch sehr gering, wobei die Rücknahme ein komplexes juristisches Verfahren erfordert. Die verstärkte Digitalisierung des Einbürgerungsprozesses sowie eine genauere Prüfung der Angaben durch Behörden werden als Gründe für die höhere Aufdeckungsquote genannt.
23.09.25 18:26 Uhr