Steuergesetz 2025: Bundesrat winkt Entlastungen durch

Mit dem Beschluss des Bundesrates stehen nun verschiedene steuerliche Neuerungen ab 2026 fest – darunter Erleichterungen für Gastronomie und Pendler.

heute 11:42 Uhr | 17 mal gelesen

Der Freitag brachte ein Stück weit Aufatmen für Gastronomen und all jene, deren Alltag sich häufig auf der Straße abspielt: Das umfangreiche Steueränderungsgesetz 2025 hat seine letzte Hürde im Bundesrat genommen. Konkret steht nun fest, dass Restaurants ab dem 1. Januar 2026 Speisen zu einem verringerten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent (statt zuvor 19 Prozent) servieren dürfen – allerdings gilt das nicht für Getränke, da bleibt es beim höheren Satz. Laut den Berechnungen der Bundesregierung spült das beachtliche 3,6 Milliarden Euro jährlich in Form von Entlastung in die Kassen von Gastronomen und erreicht letztlich auch deren Gäste. Parallel dazu gibt es Anpassungen für Pendler: Die Pendlerpauschale steigt ab demselben Stichtag auf 38 Cent pro Kilometer, und zwar nun schon ab der ersten Wegstrecke – ein Punkt, der vielen lange zu bürokratisch und realitätsfern erschien. Ebenso ändert sich etwas fürs Ehrenamt: Künftig sind Engagierte rechtlich besser abgesichert und genießen erweiterte Privilegien gegenüber Haftungsfragen. Bis die Einigung mit dem Bund stand, zogen sich die Länder quer: Zu groß schien ihnen der eigene Nachteil, zu einseitig die Verteilung der Kosten. Am Ende wurde aber doch auf ein weiteres Vermittlungsverfahren verzichtet – vielleicht pragmatisch, vielleicht, weil die Zeit inzwischen drängte oder den Beteiligten die Luft für einen weiteren Disput ausging.

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt eine spürbare finanzielle Entlastung für Gastronomiebetriebe durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen und hält finanzielle Verbesserungen für Pendler bereit, indem die Pauschale auf 38 Cent pro gefahrenem Kilometer und ab dem ersten Kilometer gilt. Außerdem profitieren Ehrenamtliche von einem besseren rechtlichen Schutz im Vereinsleben, da das Gesetz Haftungsprivilegien ausbaut. Mehrere Nachrichtenportale berichteten, dass die Länder zunächst wegen der erwarteten Haushaltsbelastungen zögerten, dem Gesetz aber am Ende doch zustimmten – was sowohl dem Druck aus der Wirtschaft als auch sozialpolitischen Erwägungen geschuldet sein dürfte. Ergänzend ist festzuhalten, dass Diskussionen rund um die steuerliche Behandlung der Gastronomie nicht nur angesichts der Energiepreiskrise und Pandemieeinschränkungen hohe Aktualität haben; viele sehen die Maßnahmen als überfällig an, auch im internationalen Vergleich. Zudem wird der Ausbau des Ehrenamtsschutzes als Signal gedeutet, dass gesellschaftliches Engagement in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels politisch gestärkt werden soll. Aus neueren Pressestimmen geht hervor, dass Wirtschaftsexperten die Steuermaßnahmen als wichtigen, aber nur ersten Schritt für eine nachhaltigere Standortsicherung und Entlastung bewerten.

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