Amazon muss EU-Auflagen hinnehmen: Gericht bestätigt Einordnung als 'sehr große Plattform'

Das EU-Gericht sieht keinen Fehler in der Entscheidung der Kommission, Amazon als besonders große Online-Plattform einzustufen – der Internet-Riese unterliegt damit strengen Regeln.

heute 10:22 Uhr | 18 mal gelesen

Mitten im Streit zwischen Amazon und den europäischen Aufsichtsbehörden fällt das EU-Gericht ein klares Urteil: Die Klage von Amazon gegen die 'sehr große Online-Plattform'-Einstufung wird abgewiesen. Das betrifft Unternehmen, die im europäischen Raum über 45 Millionen Nutzer haben – da ist Amazon fest dabei. Laut dem Gericht greift die EU mit dem Gesetz über digitale Dienste durchaus in verschiedene Grundrechte ein: wirtschaftliche Freiheit, Datenschutz, sogar die Meinungsfreiheit sieht Amazon betroffen. Dennoch – und das ist interessant – bewertet das Gericht diese Eingriffe im Lichte des Allgemeinwohls als zulässig; besonders, um Missbrauch und Risiken großer Plattformen einzudämmen. Zu viel Macht in wenigen Händen kann eben auch gefährlich werden, besonders wenn es um Desinformation oder den Schutz persönlicher Daten geht. Die Verpflichtung, Empfehlungsalgorithmen ohne Nutzerprofilierung anzubieten oder Forschenden Zugang zu bestimmten Daten zu verschaffen, sei verhältnismäßig, sagen die Luxemburger Richter – es gehe letztlich um einen Ausgleich zwischen unternehmerischen Interessen und Schutz der Verbraucher sowie freier Meinungsäußerung. Ein Urteil, das bestimmt nicht jedem schmeckt – aber vielleicht ein Schritt hin zu mehr Verantwortung im Netz. Oder, wie man es auch sehen kann: der Versuch, das riesige digitale Spielfeld etwas fairer zu gestalten.

Das EU-Gericht hat die Entscheidung der Europäischen Kommission bestätigt, Amazon als 'sehr große Online-Plattform' einzustufen, was bedeutet, dass der Konzern umfassenden Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste unterliegt. Rechtlich relevant ist vor allem, dass Amazon mit seiner Argumentation zu Grundrechtsverletzungen – darunter der Schutz unternehmerischer Freiheit und Privatsphäre – nicht durchdringen konnte; das Gericht hält die regulatorischen Eingriffe für verhältnismäßig und durch ein übergeordnetes gesellschaftliches Interesse gerechtfertigt. Neu ist, dass das Urteil als künftiger Präzedenzfall für andere Tech-Giganten gelten könnte, deren Geschäftsmodelle zunehmend im Fokus europäischer Regulierung stehen; in aktuellen Presseberichten wird deutlich, dass sich die EU in einer Phase der aktiven Durchsetzung und Anpassung digitaler Regeln befindet, insbesondere nach jüngsten Entscheidungen zum Digital Services Act und dem Digital Markets Act.

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