Laut einer Umfrage des Magazins 'Spiegel' bei 15 bedeutenden Netzbetreibern haben sie allein über 27.000 Anschlussanträge für Stromspeicher registriert. Die geplante Kapazität dieser Speicher summiert sich auf etwa 390 Gigawatt – mehr als die aktuelle gesamtdeutsche Kraftwerksleistung. Diese Speicher sollen überschüssigen Strom aus Wind- und Solaranlagen aufnehmen und zu Zeiten mit geringerer Produktion wieder einspeisen, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Die Betreiber können die Flut der Anfragen jedoch kaum bewältigen. EWE verzeichnete seit Anfang des Jahres mehr als 2.000 Anfragen, bewilligte aber nur wenige Dutzend Projekte. Netze BW erhielt 902 Anträge, von denen bisher 34 in eine fortgeschrittene Phase gelangten. Beim Eon-Konzern stapeln sich an die 6.000 Anfragen; er verweist auf gesetzliche Vorgaben, die eine Einzelfallprüfung aller Projekte verlangen. Über 90 Prozent der Projekte seien technisch oder finanziell noch nicht ausgereift; Mindeststandards fehlten. Zu weiteren Problemen gehören Mehrfachanfragen für dasselbe Speicherprojekt an unterschiedlichen Standorten. Außerdem besteht die Gefahr lokaler Netzüberlastungen, wenn zu viele Speicher gleichzeitig betrieben werden. Die Bundesregierung solle deshalb Anreize für speicherfreundliche Kopplungen an Erzeugungsanlagen schaffen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft kritisiert dagegen eine mangelnde Kooperation seitens der Netzbetreiber, die auch bei technisch und finanziell ausgereiften Projekten auf Zeit spielen oder ablehnen.
Das enorme Interesse an Stromspeichern in Deutschland spiegelt das starke Wachstum von erneuerbaren Energien und den Bedarf an Flexibilität im Stromnetz wider. Experten fordern neben vereinfachten Anschlussverfahren auch die Entwicklung von Mindeststandards und eine bessere regulatorische Einbettung, um die Integration großer Speicheranlagen zu erleichtern. Nach aktuellen Medienberichten beraten Politik und Fachverbände darüber, wie Bürokratie abgebaut und der Ausbau der Speicherinfrastruktur beschleunigt werden kann; erste Gesetzesanpassungen werden von der Bundesregierung bereits vorbereitet.