Die Forderung von Boris Rhein nach einer verpflichtenden IP-Adressenspeicherung ist Teil einer wiederaufkeimenden Debatte um das angemessene Verhältnis zwischen digitalem Datenschutz und effektiver Strafverfolgung. Kritiker warnen vor einem gefährlichen Einschnitt in die Grundrechte, während Befürworter – wie Rhein – gerade angesichts der Zunahme von Cyberkriminalität und Kindesmissbrauch im Netz eine solche Maßnahme als unumgänglich darstellen. Aktuelle Recherchen zeigen, dass die Politik zwischen internationalen EU-Vorgaben und wachsendem gesellschaftlichem Sicherheitsbedürfnis laviert, während Strafverfolger regelmäßig betonen, wie häufig wegen Datenlücken Ermittlungen ins Leere laufen. Die Diskussion wird durch das überraschend deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs erschwert, der pauschale Vorratsdatenspeicherung als unzulässig einstuft, aber Ausnahmen für die gezielte Speicherung in besonders schweren Fällen offenlässt. Einige Politiker – Rhein vorneweg – sehen das als Einladung für ein klar umrissenes nationales Gesetz, doch Datenschützer und Digitalverbände warnen, dass solche Regelungen leicht ausgeweitet werden und so nach und nach die Privatsphäre aller aushöhlen könnten. Auch technologische Entwicklungen wie VPN oder verschlüsselte Kommunikationsdienste machen die Ermittlungsarbeit komplexer; selbst gespeicherte IP-Adressen sind längst kein Allheilmittel mehr.
heute 16:32 Uhr