Im Mittelpunkt des Ganzen steht der Anspruch, dass Unternehmen künftig mehr Verantwortung übernehmen. Hubig sagte im Interview mit dem 'Handelsblatt', dass es mit diesem Modell möglich werden soll, Unternehmen nicht allein nach kurzfristigen Gewinnaussichten zu steuern, sondern auf Beständigkeit, nachhaltige Entfaltung und einen langfristigen Beitrag zur Gesellschaft abzuzielen. Ein entscheidender Punkt: Das in der Firma verdiente Geld bleibt auch dort und darf nicht einfach ausgeschüttet werden.
'Es ist eine starke Vision', bekräftigte Hubig. Zuversichtlich kündigt sie an, schon bald erste Ergebnisse zeigen zu wollen – ordentlich Druck gebe es im Ministerium. Allerdings räumt sie auch ein, dass die konkrete Umsetzung alles andere als simpel ist. Bisher, so beschreibt sie, müssten Unternehmen umständliche juristische Konstruktionen wählen, wenn sie nicht in erster Linie gewinnorientiert denken wollen. Besonders für kleinere Player und Start-ups ist das ein echter Stolperstein.
Aus der CDU kommt vorsichtiger Zuspruch: Fraktionsvize Günter Krings erkennt vor allem für mittelständische Betriebe ohne Nachfolger neue Chancen. Solche Unternehmen könnten länger bestehen, ohne in den Strudel eines Verkaufs oder einer Zerschlagung zu geraten. Wichtig sei ihm dabei aber, klare gesetzliche Regeln gegen möglichen Missbrauch einzuziehen.
Im Kern geht es bei der geplanten Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmbV) darum, Unternehmen eine neue Rechtsform zu geben, die nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Wirtschaften belohnt, statt kurzfristige Gewinnmaximierung zu fördern. Justizministerin Hubig will bürokratische Hürden abbauen, damit insbesondere kleine Firmen und Start-ups einfacher Zugang zu diesem Modell bekommen. Während die CDU das Konzept grundsätzlich begrüßt, fordert sie schärferen Missbrauchsschutz und klare Rahmenbedingungen – ein Balanceakt, der politische Kompromissbereitschaft verlangt.
Ergänzend melden sich auch Wirtschaftsvertreter: Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) betont, dass viele Firmen schon jetzt nachhaltiger wirtschaften würden, zugleich aber klare und praktikable Vorgaben für neue Unternehmensformen wichtig seien. Experten sehen in der GmbV einen Versuch, Aspekte der 'Purpose Economy' gesetzlich zu verankern und so zu verhindern, dass Unternehmen bei Generationswechseln oder Investmentdruck 'ausgehöhlt' werden. Laut Recherchen setzen ähnliche Unternehmenskonstrukte in anderen Ländern – etwa die britische 'Community Interest Company' – Impulse für mehr Gemeinwohlorientierung, sind aber auch nicht frei von Schattenseiten, gerade was Transparenz und juristische Grauzonen angeht.