Das Bundesjustizministerium hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass das Kabinett einen Gesetzentwurf für strengere Werbevorgaben mit Umweltaussagen beschlossen hat. Die neuen Regelungen sollen Verbraucher besser schützen und für mehr Transparenz sorgen. Werbungsbegriffe wie 'klimafreundlich' oder 'biologisch abbaubar' dürfen künftig nur dann verwendet werden, wenn Unternehmen diese Aussagen mit belegbaren Nachweisen untermauern können. Zusätzlich werden zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass sogenannte 'Dark Patterns' – manipulative Designtricks, etwa bei Finanzdienstleistungsverträgen – verboten werden. Das betrifft etwa optisch hervorgehobene, für Unternehmen vorteilhafte Auswahlmöglichkeiten oder verschlungene Klickpfade, die eine für Verbraucher günstigere Wahl erschweren. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, dass Begriffe wie 'umweltfreundlich' und 'klimaneutral' oft undurchsichtig seien und künftig belegbar sein müssen. 
Durch die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs wird die Transparenz bezüglich Umweltaussagen in der Werbung deutlich erhöht, was nicht nur den Verbraucherschutz stärkt, sondern auch das Vertrauen in nachhaltige Produkte fördern soll. Laut Medienberichten begrüßen Umweltverbände diesen Schritt und fordern zusätzliche unabhängige Prüfverfahren, um Greenwashing weiter einzudämmen. Hintergrund des Gesetzes ist auch eine EU-weite Initiative, sogenannte Green Claims einheitlich zu regulieren; zudem werden auch in anderen EU-Ländern ähnliche gesetzliche Vorgaben umgesetzt. In der Praxis bedeutet das für Unternehmen künftig strengere Nachweispflichten und für Verbraucher eine bessere Nachvollziehbarkeit von Werbeaussagen, etwa durch konkrete Nachweise oder Gütesiegel. Die neue Regelung kann als Reaktion auf eine Vielzahl von Beschwerden über irreführende Umweltversprechen gesehen werden, die in den letzten Jahren zugenommen haben.