Diskussion um eingeschränkten Zugriff des Bundestags auf Militärdokumente

Mitglieder des Haushaltsausschusses kritisieren das Verteidigungsministerium, weil sie kaum Zugang zu wichtigen Unterlagen erhalten.

28.08.25 13:10 Uhr | 100 mal gelesen

Das Verteidigungsministerium hat entschieden, dass die Haushaltspläne und der Wirtschaftsplan des Bundeswehr-Sondervermögens ausschließlich in der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehbar sind. Nach einem Bericht des "Spiegel" wird als Begründung angeführt, dass die Dokumente detaillierte Angaben zu Rüstungsprojekten enthalten und Einblicke in die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zulassen könnten. Sebastian Schäfer von den Grünen sowie Abgeordnete aus Union und SPD haben sich empört gezeigt: Sie sehen das parlamentarische Kontrollrecht ausgehöhlt. Eigentlich sei es Standard, dass auch sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter der Abgeordneten Zugriff auf die Unterlagen hätten, um die Haushaltsberatungen vorzubereiten. Die Zeit drängt, da der Haushalt 2025 bereits kommende Woche auf der Tagesordnung steht.

Die beschränkte Einsichtnahme in zentrale Verteidigungsunterlagen für Haushälter des Bundestags stößt parteiübergreifend auf Widerstand. Kritiker bemängeln, dass die Kontrolle des Parlaments über das Verteidigungsbudget erheblich erschwert werde, da bisher überprüfte Mitarbeiter die Unterlagen mit einsehen konnten. Neben den Protesten thematisieren verschiedene Medien, dass die Maßnahme in einem ohnehin angespannten sicherheitspolitischen Umfeld erfolgt – besonders angesichts gestiegener Ausgaben für Verteidigung und der zentralen Bedeutung transparenter parlamentarischer Kontrolle. Neuere Nachrichten bestätigen, dass angesichts internationaler Spannungen und erhöhter Wehrfähigkeit der Bundeswehr die Bundesregierung kontrovers über die Balance zwischen Geheimschutz und parlamentarischer Transparenz diskutiert. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung die Vorbereitung des Bundeshaushalts weiter verkompliziert und die parlamentarische Handlungsfähigkeit beschränkt.

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