Bundesinnenminister Dobrindt hebt hervor, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Position der Bundesregierung bestätigt habe: Eine generelle Verpflichtung zur Aufnahme aller Afghanen mit einer Regierungserklärung bestehe nicht. Die meisten der Wartenden seien keine ehemaligen Ortskräfte, und jeder Antrag werde nach Einzelfall sowie unter Berücksichtigung einer Sicherheitsüberprüfung bewertet. Recherchen zeigen, dass aktuell laut Auswärtigem Amt noch immer Tausende gefährdete Afghanen auf eine Aufnahme nach Deutschland warten, während die Bundesregierung betont, nur Personen mit rechtlichem Anspruch und nach zuverlässiger Überprüfung aufzunehmen. Der Ausgang des OVG-Urteils wird von Menschenrechtsorganisationen kritisch begleitet, die fordern, besonders vulnerable Afghanen stärker zu schützen, da bürokratische Hürden und lange Wartezeiten die Situation verschärfen.