Bundesinnenminister Dobrindt hebt hervor, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Position der Bundesregierung bestätigt habe: Eine generelle Verpflichtung zur Aufnahme aller Afghanen mit einer Regierungserklärung bestehe nicht. Die meisten der Wartenden seien keine ehemaligen Ortskräfte, und jeder Antrag werde nach Einzelfall sowie unter Berücksichtigung einer Sicherheitsüberprüfung bewertet. Recherchen zeigen, dass aktuell laut Auswärtigem Amt noch immer Tausende gefährdete Afghanen auf eine Aufnahme nach Deutschland warten, während die Bundesregierung betont, nur Personen mit rechtlichem Anspruch und nach zuverlässiger Überprüfung aufzunehmen. Der Ausgang des OVG-Urteils wird von Menschenrechtsorganisationen kritisch begleitet, die fordern, besonders vulnerable Afghanen stärker zu schützen, da bürokratische Hürden und lange Wartezeiten die Situation verschärfen.
Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema
1. Ein ausführlicher Beitrag bei spiegel.de beleuchtet die Folgen des OVG-Urteils für afghanische Ortskräfte und andere gefährdete Gruppen. Demnach bleibt der Schutzstatus vieler Afghanen im Unklaren, da rechtliche und sicherheitspolitische Prüfungen hohe Hürden für die Einreise darstellen. Menschenrechtsvertreter kritisieren, dass Deutschland damit seinen humanitären Verpflichtungen nicht ausreichend nachkomme. (Quelle: Der Spiegel)
2. Zeit.de berichtet kritisch über das Aufnahmeprogramm, das laut aktuellen Zahlen nur begrenzt wirkt: Viele Bewerber, darunter Frauenrechtsaktivistinnen und Journalisten, warten in unsicheren Transitländern wie Pakistan monatelang auf Antworten. Behörden betonen, dass zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen notwendig seien, um Missbrauch zu verhindern, was das Verfahren deutlich verlangsamt. Gleichzeitig fordern zivilgesellschaftliche Gruppen staatliche Erleichterungen für besonders Schutzbedürftige. (Quelle: Die Zeit)
3. Laut faz.net thematisieren Politiker und Initiativen, dass neben den bürokratischen Hürden auch die Unsicherheit in den Warteländern (u.a. Pakistan) steigt. Sie weisen darauf hin, dass die Zahl der tatsächlich aufgenommenen Afghanen hinter den Erwartungen zurückbleibt und das Tempo der Verfahren verbessert werden müsse. Das OVG-Urteil verstärke die Unsicherheit über den weiteren Umgang mit besonders gefährdeten afghanischen Antragstellern. (Quelle: FAZ)