Generalbundesanwalt sieht keine Ermittlungsgrundlage – Syriens Präsident genießt Immunität

Trotz massiver Vorwürfe: Gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa wird in Deutschland nicht ermittelt – ausgerechnet anlässlich seines Besuchs bei Kanzler Merz und Präsident Steinmeier.

heute 14:49 Uhr | 3 mal gelesen

Der Generalbundesanwalt hat ein Verfahren gegen Syriens Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa gar nicht erst auf den Tisch genommen – das geht aus einem Schreiben an die Kurdische Gemeinde hervor (Bericht aus dem RND). Wörtlich: Wegen 'uneingeschränkter persönlicher Immunität' könne weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Offenbar ist das so, egal ob sich al-Scharaa tatsächlich gerade in Deutschland aufhält oder nicht. Pikant ist dabei: Die Anzeige, eingereicht von Mehmet Tanriverdi (stellvertretender Bundesvorsitzender der Kurdischen Gemeinde), beschuldigt al-Scharaa schwerster Delikte, vom Völkermord über Kriegsverbrechen bis zur Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Der Mann, ehemaliger HTS-Anführer, soll unter Assad nach dessen Sturz die Macht übernommen haben. Besonders brisant: Noch immer kam es zuletzt zu Angriffen auf ethnische Minderheiten wie Alawiten, Drusen und Kurden – ausgerechnet unter Scharaas Führung. Die Immunität eines Präsidenten wirkt damit fast wie ein Schutzschild gegen strafrechtliche Aufarbeitung, eine Art diplomatischer Reset-Knopf. Schon seltsam, wenn man genauer hinschaut – oder bin ich da zu misstrauisch?

Die ablehnende Entscheidung des Generalbundesanwalts stützt sich allein auf die derzeitige Amtsstellung von Ahmed al-Scharaa, wonach ihm weltweite Immunität zusteht. Obwohl die Anzeige der Kurdischen Gemeinde schwere Menschenrechtsverbrechen auflistet – von Völkermord bis Kriegsverbrechen – und trotz internationaler Bemühungen wie dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch, stoßen die Justizorgane hier an rechtliche Grenzen. Das wirkt angesichts der anhaltenden Gewalt gegen Minderheiten in Syrien fast schon zynisch: Rechtliche Hürden bleiben höher als das Bedürfnis nach Gerechtigkeit. Nach aktueller Medienrecherche debattieren Politiker in Berlin und Brüssel, ob umfassendere internationale Gerichtsbarkeit oder neue völkerrechtliche Abkommen nötig wären, um solche Lücken zu schließen. Die kurdische Community in Deutschland kritisiert die Entscheidung darum als Kapitulation vor diplomatischer Immunität, was auch unter Völkerrechtsjuristen kontrovers diskutiert wird.

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