Winkler sieht erhebliche Risiken in einem AfD-Verbotsverfahren und glaubt, dass ein Misserfolg vor dem Bundesverfassungsgericht die Partei noch stärken könnte. Er argumentiert, dass die AfD gezielt darauf achtet, nicht offen antidemokratisch aufzutreten, weshalb ein Verbot nach aktueller Gesetzeslage unwahrscheinlich durchsetzbar ist. Aktuelle Debatten in Politik und Medien zeigen, dass auch Rechtsexperten und Verfassungsschutz vor den erheblichen Hürden warnen, die Parteienverbotsverfahren bieten, da das Bekenntnis zur FDGO juristisch schwer zu widerlegen ist. Sowohl SPD als auch CDU stehen vor der Herausforderung, glaubwürdig Volksparteien zu bleiben oder zu werden, während sie neue gesellschaftliche und politische Konfliktlinien bedienen müssen. Nach aktuellen Medienberichten gibt es in den regierungsnahen Parteien keine einheitliche Linie gegenüber der AfD: Während einzelne SPD-Politiker ein Verbot befürworten, ist die Skepsis innerhalb der FDP und teils der Grünen hoch. Die AfD selbst nutzt die Verbots-Debatte für ihre Inszenierung als 'Opfer des Systems', was laut politischen Kommentatoren ihre Mobilisierungsfähigkeit stärken könnte.
Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema
Auf Zeit Online wird berichtet, dass das Innenministerium und Verfassungsschützer abwägen, ob ein AfD-Verbot rechtlich und politisch sinnvoll ist, wobei die Skepsis intern überwiegt. Dort argumentieren Experten, dass ein Verbotsverfahren vermutlich vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte, da die AfD nicht offen staatsfeindlich sei, und dass ein Misserfolg die Partei sogar stärken könnte. Quelle: Zeit Online
Die Süddeutsche Zeitung analysiert die politische Ausrichtung und Strategie der SPD und warnt davor, dass eine Konzentration auf Parteiverbote zu kurz greifen könnte. Im Artikel wird betont, wie wichtig eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD ist und dass populistische Maßnahmen allein nicht zum Erfolg führen. Quelle: Süddeutsche Zeitung
In der FAZ wird auf die juristischen Herausforderungen von Parteienverboten eingegangen und diskutiert, wie schwer es ist, einer Partei wie der AfD gerichtsfest eine aktiv kämpferische Staatsfeindlichkeit nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die bisherigen Verbotsverfahren (NPD) bereits an solchen Hürden gescheitert sind und dass viele Rechtsexperten zur Zurückhaltung raten. Quelle: FAZ