Keine Entschädigung bei WLAN-Panne im Zug: Bund bleibt hart

Bahnkunden müssen sich weiter darauf einstellen, für ausgefallenes WLAN oder geschlossene Bordrestaurants keine Entschädigung zu bekommen – die Bundesregierung bleibt dabei.

heute 10:31 Uhr | 22 mal gelesen

Es ist eigentlich recht einfach: Wer mit der Bahn fährt, erwartet wenigstens einen Mindeststandard. Und doch – so berichtet die 'Rheinische Post' – lehnt die Bundesregierung Forderungen der Bundesländer ab, Fahrgästen einen Ausgleich zu gewähren, wenn im Zug etwa das Internet streikt oder das Bordbistro zu ist. Die Antwort der Politik klingt fast lapidar: Solche Zusatzleistungen seien 'keine vertraglich geschuldeten Hauptleistungen', sondern eine Geste guter Laune, die die Bahn großzügig gewähre – sofern sie funktioniert. Ulrich Lange, seines Zeichens Staatssekretär (CSU) im Verkehrsressort, sagt tatsächlich, das alles sei freiwillig. Klar, die Bundesländer hatten kürzlich angeregt, die Fahrgastrechte in der Eisenbahn-Verkehrsverordnung zu stärken und speziell auch das Thema Nebenleistungen wie Sitzplatzreservierung, WLAN oder Bordgastronomie einzubeziehen. Aber die Bundesregierung hält sich zurück und erkennt zwar, dass Reisende gerne Ansprüche hätten, wenn Dinge schiefgehen. Trotzdem, so heißt es in der Stellungnahme, plane man keine speziellen Gesetze dazu. Letztlich bleibt vielleicht nur: Eigenes Internet im Rucksack und Geduld im Bordbistro.

Die Bundesregierung will auch künftig keinerlei Entschädigungen zahlen lassen, falls Zusatzangebote wie WLAN oder das Bordrestaurant in Zügen ausfallen. Laut einem Bericht der 'Rheinischen Post' sei das Angebot dieser Nebenleistungen freiwillig und keinesfalls durch den Fahrkartenkauf abgedeckt; entsprechende Forderungen des Bundesrats werden von Verkehrsstaatssekretär Ulrich Lange (CSU) abgeblockt. Während die Regierung das Bedürfnis nach mehr Fahrgastrechten der Kunden durchaus sieht, sind konkrete gesetzliche Schritte in dieser Hinsicht vorerst nicht geplant. – Nach aktuellen Recherchen breitet sich der Ausbau von freiem WLAN in Fernzügen zwar langsam aus (z. B. plant die Deutsche Bahn, bis 2025 mehr Kapazitäten bereitzustellen), doch melden Fahrgäste weiterhin regelmäßige und langwierige Störungen, die mitunter Arbeitsreisen erschweren. Auch hat die EU kürzlich einheitlichere Entschädigungsregeln für Bahnkunden diskutiert, die sich aber bisher vorwiegend auf Verspätungen, weniger auf Komfortleistungen beziehen. Interessanterweise verweisen Verbraucherschützer darauf, dass andere Länder wie Frankreich schärfere Regeln und Kulanz zeigen, etwa in puncto Sitzplatzgarantie.

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