Die Bundesregierung will auch künftig keinerlei Entschädigungen zahlen lassen, falls Zusatzangebote wie WLAN oder das Bordrestaurant in Zügen ausfallen. Laut einem Bericht der 'Rheinischen Post' sei das Angebot dieser Nebenleistungen freiwillig und keinesfalls durch den Fahrkartenkauf abgedeckt; entsprechende Forderungen des Bundesrats werden von Verkehrsstaatssekretär Ulrich Lange (CSU) abgeblockt. Während die Regierung das Bedürfnis nach mehr Fahrgastrechten der Kunden durchaus sieht, sind konkrete gesetzliche Schritte in dieser Hinsicht vorerst nicht geplant. – Nach aktuellen Recherchen breitet sich der Ausbau von freiem WLAN in Fernzügen zwar langsam aus (z. B. plant die Deutsche Bahn, bis 2025 mehr Kapazitäten bereitzustellen), doch melden Fahrgäste weiterhin regelmäßige und langwierige Störungen, die mitunter Arbeitsreisen erschweren. Auch hat die EU kürzlich einheitlichere Entschädigungsregeln für Bahnkunden diskutiert, die sich aber bisher vorwiegend auf Verspätungen, weniger auf Komfortleistungen beziehen. Interessanterweise verweisen Verbraucherschützer darauf, dass andere Länder wie Frankreich schärfere Regeln und Kulanz zeigen, etwa in puncto Sitzplatzgarantie.