Maximilian Krahs Immunität im Bundestag aufgehoben

Der Bundestag hat einstimmig die Immunität des AfD-Politikers Maximilian Krah aufgehoben, um Durchsuchungen und Beschlagnahmungen zu ermöglichen.

11.09.25 11:04 Uhr | 67 mal gelesen

Am Donnerstag wurde im Bundestag während einer Debatte zur Entbürokratisierung in der Pflege ohne Aussprache und einstimmig die Immunität des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah aufgehoben. Dem Verfahren voraus ging eine Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Mit diesem Beschluss kann die Justiz gerichtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen Krah vollziehen. Krah steht im Verdacht, als EU-Abgeordneter bestechlich gewesen zu sein und Geldwäsche betrieben zu haben – insbesondere im Zusammenhang mit finanziellen Transaktionen aus China. Darüber hinaus wird gegen einen ehemaligen Mitarbeiter Krahs im Europaparlament wegen des Verdachts auf Spionage für den chinesischen Geheimdienst ermittelt.

Der Bundestag reagierte rasch und ohne Gegenstimmen auf die gegen Maximilian Krah erhobenen schweren Vorwürfe. Diese umfassen neben mutmaßlicher Bestechlichkeit und Geldwäsche auch dubiose Verbindungen zu China. Im Zuge der Ermittlungen werden daneben auch Spionagevorwürfe gegen einen Mitarbeiter Krahs im EU-Parlament untersucht. Ergänzende Recherchen zeigen, dass der Fall national wie international Aufmerksamkeit erregt und Fragen nach dem Umgang mit Einflussnahmen aus dem Ausland sowie der Integrität politischer Institutionen aufwirft. Medienberichte, beispielsweise von der Tagesschau und der Süddeutschen Zeitung, argumentieren, dass jüngste Skandale um Spionage für China im EU-Parlament das Vertrauen in die Arbeit deutscher Abgeordneter belasten. Der Bundestagsbeschluss drückt daher auch das Bedürfnis nach Transparenz und konsequenter Strafverfolgung bei politischen Skandalen aus.

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