Neuer Gesetzentwurf: Fußfessel als Schutzmaßnahme bei häuslicher Gewalt

Das Bundesjustizministerium präsentiert einen Gesetzesvorschlag, der den Einsatz elektronischer Fußfesseln zur Prävention häuslicher Gewalt stärken soll.

25.08.25 13:26 Uhr | 4 mal gelesen

Wie das Justizministerium am Montag mitteilte, könnten Familiengerichte nach dem neuen Entwurf künftig dazu befugt werden, Personen mit Gewalthintergrund zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten. Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf Änderungen des bestehenden Gewaltschutzgesetzes. Zusätzlich erhalten Gerichte das Recht, Täterinnen und Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten. Zuwiderhandlungen gegen gerichtliche Anordnungen, etwa bei Kontaktverboten, sollen außerdem konsequenter und härter verfolgt werden. Künftig könnten Richter auch Einblick ins Waffenregister erhalten, um die Gefährdungslage in familienrechtlichen Verfahren besser einzuschätzen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstrich die Dringlichkeit, vor allem Frauen wirksamer vor Übergriffen zu schützen, da es alltäglich zu Angriffen und sogar Tötungsdelikten kommt. Die Ministerin sieht in der deutschlandweiten Einführung elektronischer Fußfesseln eine Möglichkeit, häusliche Gewalt effektiv einzudämmen – ein Modell, das in Spanien bereits mit Erfolg eingesetzt wird.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Justizministerium auf die fortdauernde hohe Zahl häuslicher Gewalttaten; laut Statistiken des BKA wurden im Jahr 2023 über 240.000 Fälle polizeilich erfasst. Elektronische Überwachung der Täter durch Fußfesseln hat sich international – insbesondere in Spanien mit dem Programm 'Cometa' – als hilfreich erwiesen, indem Annäherungsverstöße frühzeitig erkannt und Opfer rechtzeitig gewarnt werden können. Der Entwurf ist Teil eines umfassenderen Aktionsplans zum Schutz vor Gewalt, zu dem auch mehr Frauenhausplätze, breiter gefasste Schutzmaßnahmen und eine engere Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei gehören.

Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass der Gesetzesentwurf Teil einer größeren Initiative zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist; Opfer sollen durch schneller greifende Maßnahmen, konsequente Sanktionierung und verbesserte Präventionsarbeit geschützt werden. Experten begrüßen den Vorstoß, verweisen aber auf die Notwendigkeit ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen, um die Maßnahmen effektiv umzusetzen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)

Die Zeit behandelt die gesellschaftlichen und politischen Reaktionen auf das neue Gesetzesvorhaben; sie thematisiert sowohl die Zustimmung aus Frauenrechtsorganisationen als auch Kritik von Datenschutzexpertinnen und -experten, die mögliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen diskutieren. Zugleich wird gefordert, die Maßnahmen in eine bundesweite Strategie zur Prävention und Versorgung von Betroffenen einzubetten. (Quelle: Die Zeit)

Der Spiegel beleuchtet internationale Erfahrungen, insbesondere aus Spanien, und erläutert, dass elektronische Überwachung in anderen europäischen Ländern bereits zu deutlich weniger Verstößen gegen Annäherungsverbote geführt hat. Zusätzlich gehen Fachleute davon aus, dass begleitende politische Bildungsmaßnahmen und stärkere Opferunterstützung die Effektivität der Fußfessel-Anordnung weiter erhöhen können. (Quelle: Der Spiegel)

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