Der Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen steht im Kontext einer umstrittenen Abschiebung einer gut integrierten jesidischen Familie aus Brandenburg, deren Asylklage zwar erfolgreich war, aber erst nach deren Deportation anerkannt wurde. Seit den schweren Übergriffen des 'Islamischen Staats' gilt die jesidische Minderheit als besonders gefährdet, weshalb der Bundestag die an ihnen im Irak verübten Verbrechen 2023 offiziell als Völkermord einstufte und einen besonderen Schutzstatus forderte. Zusätzlich weist der jüngste Lagebericht des Auswärtigen Amtes weiterhin auf instabile Bedingungen für Jesiden im Irak hin – internationale Organisationen bestätigen zudem, dass viele aus Angst vor Repression und Gewalt nicht in ihre Heimat zurückkehren möchten. Recherchen zeigen, dass das Thema Abschiebeschutz für Jesiden bundesweit diskutiert wird. Auch andere Bundesländer und Organisationen positionieren sich aktuell für eine einheitliche und humanitäre Regelung für betroffene Jesidinnen und Jesiden. In aktuellen Medienberichten wird betont, dass das gesellschaftliche Bewusstsein für die Verantwortung Deutschlands gegenüber besonders gefährdeten Minderheiten wächst, auch vor dem Hintergrund der EU-Asylpolitik sowie laufender Debatten um Abschiebungen.
23.09.25 15:06 Uhr