Rechnungshof sieht Milliardenrisiko bei Streit um Maskenbeschaffung

Der Bundesrechnungshof kritisiert das Bundesgesundheitsministerium, weil die finanzielle Absicherung für Ausgabenrisiken aus Streitereien zur Pandemiebeschaffung von Schutzmasken seiner Ansicht nach nicht ausreicht.

04.09.25 01:02 Uhr | 5 mal gelesen

Laut einer Analyse des Bundesrechnungshofes berücksichtigt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mögliche Folgekosten durch laufende Streitigkeiten um die Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie zu gering. Während das Ministerium für 2025 nur mit Konflikten im Umfang von 270 Millionen Euro plus bis zu 90 Millionen Euro zusätzlichen Kosten rechnet, laufen gegen das BMG noch rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro. Sollten diese Prozesse negativ ausgehen, könnten beträchtliche Ausgaben durch Verfahrenskosten und Zinsen hinzukommen. Das BMG plant, eventuelle Verpflichtungen durch Überträge vergangener Haushaltsjahre zu decken – eine Vorgehensweise, die laut Bundesrechnungshof jedoch einer Sondergenehmigung bedürfe, da Mittel eigentlich nur zwei Jahre übertragen werden können. Zusätzlich hält der Rechnungshof die Rückstellungen für sogenannte Annexkosten – Verwaltung, Lagerung, Vernichtung, Beratung – für viel zu gering. Insbesondere die Differenz zwischen geplanten Ausgaben und tatsächlicher Prognose für die Jahre 2025 bis 2027 ruft Kritik hervor. Bereits in der Vergangenheit wurde die teure Überbeschaffung kritisiert: Von rund 5,8 Milliarden beschafften Masken wurden mehr als die Hälfte bereits vernichtet. Es mangelte an einem klaren Plan für die sinnvolle Verteilung der Masken ebenso wie an einer effektiven Risikosteuerung im Umgang mit Rückstellungen für eventuelle Streitfolgekosten.

Der Rechnungshof beurteilt das finanzielle Risiko für den Bundeshaushalt durch die noch laufenden Maskenklagen als deutlich zu gering eingeschätzt durch das Bundesgesundheitsministerium. Während offiziell nur mit Hunderten Millionen Euro kalkuliert wird, könnten bis zu 2,3 Milliarden Euro plus Nebenkosten fällig werden, sollte das Ministerium vor Gericht unterliegen. Kritisiert wird erneut das mangelhafte Konzept zur Verteilung und Verwaltung überschüssiger Masken sowie eine potenziell nicht gesetzeskonforme finanzielle Risikovorsorge. Aktuelle Recherchen (Stand 06/2024) zeigen, dass das Thema Maskenüberbeschaffung und die damit verbundenen Kosten weiter hohe Wellen schlägt: - Der Bundestag diskutiert über strengere Regeln zum staatlichen Krisenmanagement, damit solche Überbeschaffungen künftig vermieden werden können. Die Debatte spiegelt sich insbesondere in den Haushaltsberatungen wider, in denen Transparenz und Rechenschaftspflicht gefordert werden. - Zusätzlich ist das Thema politisch brisant, weil ehemalige Verantwortliche wie Jens Spahn sich erneut erklären müssen. Medienberichte beleuchten dabei sowohl juristische Entwicklungen wie auch zunehmende Forderungen nach einer grundlegenden Reform der staatlichen Beschaffungspraxis im Gesundheitswesen.

Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema

1. Laut einem aktuellen Bericht bei der Süddeutschen Zeitung werden für mehrere Milliarden Euro bestellte Pandemiegüter weiterhin eingelagert oder sind zur Vernichtung vorgesehen, während gleichzeitig offene Gerichtsverfahren und Schadensersatzforderungen auf den Steuerzahler zukommen (Quelle: Süddeutsche Zeitung).

2. Die Zeit schildert, wie das Bundesgesundheitsministerium und der Bundesrechnungshof über die tatsächlich drohenden finanziellen Belastungen durch Maskenklagen streiten und thematisiert dabei auch das politische Nachspiel für Ex-Minister Jens Spahn (Quelle: DIE ZEIT).

3. Die FAZ berichtet ausführlich über den neuesten Prüfbericht des Bundesrechnungshofes, kritische Haushaltsdebatten im Bundestag und neue Initiativen zur Prävention gigantischer Überbestellungen im deutschen Gesundheitswesen (Quelle: FAZ).

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