Steuerexperte warnt: Bundesregierung ignoriert Milliardenschäden durch Cum-Cum-Deals

Finanzwissenschaftler Christoph Spengel fordert von der Regierung entschlossene Schritte gegen Cum-Cum-Aktiengeschäfte, die laut ihm enorme Steuerausfälle verursachen.

25.08.25 00:03 Uhr | 42 mal gelesen

Der renommierte Steuerexperte Christoph Spengel wirft der Bundesregierung vor, die Problematik um Cum-Cum-Geschäfte zu verharmlosen. „Das Ausmaß des Schadens wird nach unten gespielt“, kritisierte Spengel in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Seiner Schätzung nach könnten Investoren durch diese Praktiken dem Staat Verluste von mehr als 25 Milliarden Euro zugefügt haben. Die Regierung erwecke trotzdem den Eindruck, alles unter Kontrolle zu haben – für Spengel eine grob fahrlässige Haltung: „Das Thema einfach abzutun, ist inakzeptabel.“ Er kritisiert vor allem, dass Cum-Cum-Transaktionen weiterhin möglich seien, obwohl eine rechtliche Regulierung einfach umzusetzen wäre. „Die Bundesregierung muss jetzt gesetzlich eingreifen und die bestehenden Lücken schließen“, fordert er. Dass trotz der aktuellen Haushaltsnöte Maßnahmen gegen solche Steuertricks so niedrig priorisiert werden, hält Spengel für schwer nachvollziehbar. Der Vergleich mit den lang andauernden Ermittlungen im Cum-Ex-Skandal liege nahe – auch dort habe die Politik zu Anfang die Tragweite unterschätzt. Bereits 2016 hatte Spengel im Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex als Sachverständiger mitgewirkt.

Cum-Cum-Geschäfte sind Konstrukte, bei denen ausländische Investoren mithilfe deutscher Banken zu Unrecht Kapitalertragsteuern erstatten lassen. Experten wie Christoph Spengel warnen seit Jahren vor Milliardenverlusten für den deutschen Staat – während die amtierende Bundesregierung die Dringlichkeit des Problems aus seiner Sicht nicht realistisch einschätzt. Spengels Kritik erhält zusätzliche Dringlichkeit angesichts der aktuellen Haushaltskrise und der wachsenden öffentlichen Forderung nach mehr Steuergerechtigkeit. Recherchierte Ergänzung: Nach aktuellen Berichten hat sich die Debatte um Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte in den letzten Monaten intensiviert. Im März 2024 forderte der Bundesrechnungshof in einem aktuellen Gutachten eine Schließung von Steuerschlupflöchern im Zusammenhang mit Kapitalertragsteuererstattungen und rügte die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung als unzureichend. Laut übereinstimmenden Medienberichten werden weiterhin zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Cum-Cum- und Cum-Ex-bedingtem Steuerbetrug geführt – allein die Frankfurter Staatsanwaltschaft zählt derzeit mehr als 1.700 offene Verfahren, darunter Prozesse gegen Großbanken und Aktienhändler. Es ist zu erwarten, dass der politische Druck auf die Regierung, eine umfassende Gesetzesreform vorzulegen, in den kommenden Monaten noch steigen wird.

Schlagwort aus diesem Artikel