Politik

AfDVerfassungsschutzGerichtsurteil

Gelassenheit bei AfD nach Kölner Gerichtsentscheidung

Bernd Baumann, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, gibt sich kaum überrascht vom Urteil des Verwaltungsgerichts Köln: Bis zur endgültigen Klärung des Hauptverfahrens darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als 'gesichert rechtsextremistisch' einstufen oder so behandeln – eine Einschätzung, die Baumann laut dem Fernsehsender 'Welt' ohnehin erwartet hatte.

26.02.26 21:13 Uhr